Dispensation an der Volksschule zugunsten von Musikunterricht

In den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 hat die Erziehungsdirektion des Kanton Bern festgehalten, dass Eltern von SuS, die den Musikunterricht an einer anerkannten MS besuchen, bei der Schulleitung der öffentlichen Schule ein Gesuch für einen Dispens einer Randstunde beantragen können, z. B. für die erste oder letzte Nachmittagsstunde. Dieser Dispens bietet sich in Fachbereichen an, in denen SuS deutlich mehr als die Grundansprüche auch mit reduziertem Pensum erreichen können. Dabei ist zu beachten, dass weder das Recht auf Nachholunterricht noch auf eine besondere Beurteilung seitens der Eltern bzw. SuS geltend gemacht werden darf. Die verpassten Inhalte müssen selbständig erfragt und aufgearbeitet werden.

Wir bemühen uns, die Gesuche spätestens anfangs Juli einzureichen und danken für Ihre aktive Mitarbeit, damit dies möglich ist.

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