Schulreglement
1. Zweck der Schule
1. Die Musikschule unteres Simmental und Kandertal (MUSIKA) ist eine vom Verein Musikschule unteres Simmental und Kandertal getragene, vom Kanton und den Gemeinden subventionierte privatrechtliche Institution auf nicht gewinnorientierter Basis. Sie bietet der Bevölkerung der Region, gemäss kantonalem Musikschulgesetz, vertieften Musikunterricht als Ergänzung zum Unterricht an den öffentlichen Schulen.
2. Die MUSIKA ist eine vom Kanton Bern anerkannte und dem Verband Bernischer Musikschulen (VBMS) angeschlossene Musikschule gemäss kantonalem Musikschulgesetz (MSG). Die Finanzierung des Unterrichts für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Altersjahrs sowie Jugendliche in Ausbildung bis maximal zum 25. Altersjahr setzt sich zusammen aus:
- Elternschulgeldern
- Gemeindebeiträgen
- Kantonsbeiträgen
Kanton und Gemeinden sind an der Finanzierung massgeblich beteiligt. Sie übernehmen gemäss MSG mindestens 60 % der Gesamtkosten für Kinder und Jugendliche in Ausbildung. Erwachsene bezahlen ein kostendeckendes Schulgeld.
2. Anmeldung und Aufnahme
3. Ferien
2. Verbindlich ist der von der Schulleitung erstellte Ferienplan. Dieser wird auf der Homepage publiziert.
4. Finanzen
5. Schuljahr/Semester/Unterricht
6. Lektionenausfall/Rückerstattung
Verhinderung der Schülerin, des Schülers
7. Pflichten der Lehrpersonen
1. Die Lehrpersonen stehen den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern betreffend Instrumentenfragen, Unterrichtsgestaltung, usw. zur Verfügung.
2. Die Lehrpersonen erteilen den Unterricht regelmässig zu den vereinbarten Terminen in den zugewiesenen Räumlichkeiten.
3. Die Lektionsdauer des Unterrichtes muss eingehalten werden. Dazu sind entsprechende Pausen einzurechnen.
4. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Aufgaben und Bemerkungen zum Unterricht in einem Aufgabenheft, einem Arbeitsbuch oder im Lehrmittel der Schülerin oder des Schülers schriftlich festzuhalten.
5. Die Lehrpersonen erstellen jährlich im 2. Semester des Schuljahres z. Hd. der Eltern bzw. der Schulleitung einen Schülerbericht.
6. Der Stundenplan wird von der Lehrperson in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern (sowie je nach Alter mit deren Eltern) erstellt.
7. Die terminlichen Wünsche der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden wenn möglich erfüllt. Allerdings kann bei Terminengpässen nur auf den obligatorischen Schulunterricht Rücksicht genommen werden, nicht aber auf andere ausserschulische Tätigkeiten.