Schulreglement
1. Zweck der Schule
1. Die Musikschule unteres Simmental und Kandertal (MUSIKA) ist eine vom Verein Musikschule unteres Simmental und Kandertal getragene, vom Kanton und den Gemeinden subventionierte privatrechtliche Institution auf nicht gewinnorientierter Basis. Sie bietet der Bevölkerung der Region, gemäss kantonalem Musikschulgesetz, vertieften Musikunterricht als Ergänzung zum Unterricht an den öffentlichen Schulen.
2. Die MUSIKA ist eine vom Kanton Bern anerkannte und dem Verband Bernischer Musikschulen (VBMS) angeschlossene Musikschule gemäss kantonalem Musikschulgesetz (MSG). Die Finanzierung des Unterrichts für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Altersjahrs sowie Jugendliche in Ausbildung bis maximal zum 25. Altersjahr setzt sich zusammen aus:
- Elternschulgeldern
- Gemeindebeiträgen
- Kantonsbeiträgen
Kanton und Gemeinden sind an der Finanzierung massgeblich beteiligt. Sie übernehmen gemäss MSG mindestens 60 % der Gesamtkosten für Kinder und Jugendliche in Ausbildung. Erwachsene bezahlen ein kostendeckendes Schulgeld.
2. Anmeldung und Aufnahme
3. Ferien
2. Verbindlich ist der von der Schulleitung erstellte Ferienplan. Dieser wird auf der Homepage publiziert.
4. Finanzen
5. Schuljahr/Semester/Unterricht
4. Lektionen zu 30 oder 40 Minuten, 14-täglicher Unterricht, Abonnemente sowie Unterricht in Kleingruppen (2-4 Personen) sind bei der Anmeldung zu vermerken oder spätestens in der Organisationswoche mit der Lehrperson abzusprechen.
Einzelne Fächer werden in grösseren Gruppen (mehr als 4 Personen) unterrichtet, z. B. Musik und Bewegung, Ensembles, Chor, Band, Kammermusik, theoretische Fächer, etc.
8. Die Beschaffung des Instrumentes, der Musikalien und des Lehrmaterials ist Sache der Schülerinnen und Schüler. Für die Dauer des Schnupperunterrichts können gewisse Instrumente von der Schule zur Verfügung gestellt werden.
10. Die erste Woche zu Beginn eines Schuljahres gilt als Organisationswoche und dient der Unterrichtsorganisation und Stundenplangestaltung. In dieser Woche findet kein regulärer Unterricht statt. Allfälliger in der Organisationswoche erteilter Unterricht gilt als vorgeholt für eine Absenz der Lehrperson während des Semesters. Das zweite Semester wird in der letzten Schulwoche des ersten Semesters organisiert (Mitte Januar).
6. Lektionenausfall/Rückerstattung
2. An staatlich anerkannten Feiertagen ausfallender Unterricht muss nicht nachgeholt werden (siehe Rückerstattung Ferien/Feiertage).
Am Freitag und Samstag nach Auffahrt wird der Unterricht gemäss Wochenstundenplan erteilt (keine Auffahrtsbrücke wie an der Volksschule). Am 24. Dezember findet kein Unterricht statt. Er gilt als Feiertag.
Verhinderung der Schülerin, des Schülers
4. Fallen durch Veranlassung der Schülerin oder des Schülers Lektionen aus, so besteht kein Anrecht auf Schulgeldrückerstattung oder das Nachholen der Lektion.
6. Fallen durch Veranlassung der Lehrperson Stunden aus, so werden diese durch Stellvertretungen oder Nachholen ersetzt. Ist ein Ersatz nicht möglich, so erfolgt ein entsprechender Abzug vom Schulgeld des folgenden Semesters bzw. eine Rückerstattung an Schülerinnen und Schüler, die austreten.
7. Pflichten der Lehrpersonen
1. Die Lehrpersonen stehen den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern betreffend Instrumentenfragen, Unterrichtsgestaltung, usw. zur Verfügung.
2. Die Lehrpersonen erteilen den Unterricht regelmässig zu den vereinbarten Terminen in den zugewiesenen Räumlichkeiten.
3. Die Lektionsdauer des Unterrichtes muss eingehalten werden. Dazu sind entsprechende Pausen einzurechnen.
4. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Aufgaben und Bemerkungen zum Unterricht schriftlich festzuhalten.
5. Die Lehrpersonen erstellen jährlich im 2. Semester des Schuljahres z. Hd. der Eltern bzw. der Schulleitung einen Schülerbericht.
6. Der Stundenplan wird von der Lehrperson in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern (sowie je nach Alter mit deren Eltern) erstellt.
7. Die terminlichen Wünsche der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden wenn möglich erfüllt. Allerdings kann bei Terminengpässen nur auf den obligatorischen Schulunterricht Rücksicht genommen werden, nicht aber auf andere ausserschulische Tätigkeiten.
8. Wünsche an die Eltern
Üben/Aufgaben
9. Auftreten der Schülerinnen und Schüler
Musizierstunde
10. Beratung durch die Schulleitung
Beratung, Eignungstest
Elterngespräche, Eignungstests etc. finden in der Regel am Wohn- oder Unterrichtsort der Schülerin oder des Schülers statt. Die Schulleitung steht den Schülerinnen und Schülern, Eltern und weiteren interessierten Personen unentgeltlich zur Verfügung. Termine sind mit der Schulleitung oder dem Sekretariat zu vereinbaren.
11. Ausschluss von Schülerinnen und Schülern
12. Austritt/Abmeldung
1. Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Will eine Schülerin oder ein Schüler ein Fach im nächsten Semester nicht mehr belegen oder die Schule verlassen, ist die Abmeldung mündlich bei der Lehrperson und schriftlich beim Sekretariat unerlässlich. Als Abmeldetermin gelten der 15. November und der 15. Mai.
13. Nähe und Distanz
Als Musikschule unteres Simmental und Kandertal setzen wir alles daran, grenzüberschreitendes Verhalten und sexuelle Belästigung zu verhindern. Wir orientieren uns hierzu am Leitfaden zu Nähe und Distanz des VBMS (Verband Berner Musikschulen). Mit der Unterschrift des Anstellungsvertrages bestätigen die Lehrpersonen die Kenntnisnahme und Beachtung dieses Dokumentes. Die Thematik wird gegebenenfalls an Lehrerkonferenzen, Weiterbildungen und bei Bedarf an MAGs und Elterngesprächen aufgegriffen. Bei Beschwerden oder auffälligen Verhaltensweisen sind Lehrpersonen, Musikschülerinnen und -schüler sowie Eltern verpflichtet, die Schulleitung umgehend zu orientieren.
14. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist auf dieser Webseite einsehbar.
15. Schlussbestimmungen
Das vorliegende Reglement ist vom Vorstand der Musikschule unteres Simmental und Kandertal am 12. März 2025 genehmigt worden und ersetzt das Schulreglement vom 7. September 2016. Das Reglement tritt im August 2025 in Kraft.